Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Aleweld-PR gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass davon abweichende Vereinbarungen und Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
2. Angebot und Preise
Sämtliche Angebote von Aleweld-PR sind freibleibend. Erst durch den schriftlichen Hinweis auf die Verbindlichkeit des Angebots von Aleweld PR werden diese für Aleweld-PR verbindlich. Alle Preise sind Fixpreise und exkl. gesetzlicher Steuern. Es wird kein Skonto oder Rabatt gewährt.
3. Vertragsabschluss
Das Angebot kann durch den Kunden mit Erteilung einer Auftragsbestätigung angenommen werden. Erteilte Aufträge sind nach Eingang der Auftragsbestätigung bei Aleweld-PR verbindliche Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht binnen einer Woche schriftlich widersprochen wird. Der Vertrag kommt mit Eingang der Auftragsbestätigung bei Aleweld-PR zustande. Bei Nichteingang der Auftragsbestätigung, aber geleisteter Anzahlung auf einen Auftrag gelten die Bedingungen des von uns erstellten Kostenvoranschlags für beide Seiten. Die mit einer Auftragsbestätigung versehenen und im Auftrag genannten Termine und Bestimmungen sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Sie können nicht einseitig ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallszeiten entstehen, wird der damit verbundene Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht durch Aleweld-PR zu vertreten ist. In diesem Fall wird die gesamte Summe des Auftragsvolumens sofort fällig.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von Aleweld-PR sind mit Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Aleweld-PR. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 4% p.a. verrechnet.
Es wird eine Anzahlung in Höhe von 40% der Auftragssumme vereinbart. Diese ist vom Auftraggeber an den Auftragnehmer binnen 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung und somit nach wirksamer Auftragserteilung fällig. Die geleistete Anzahlung wird sodann in der Rechnung berücksichtigt und ist von dem letztlich fälligen Rechnungsbetrag in Abzug zu bringen.
5. Gewährleistung
Die von Aleweld-PR erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Inputs des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt Aleweld-PR von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die Anspruch auslösende Leistung von Aleweld-PR auf den, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht. Mängel an den Leistungen von Aleweld-PR müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung hat Aleweld-PR das Recht, seine Leistungen zu verbessern. Erst nach dreimaligem erfolglosen Auffordern zur Verbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wieder auf.
6. Haftung
Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet der Auftraggeber bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Aleweld-PR übernimmt keine Haftung für Schreibfehler in Angeboten und für Fehler, die erst nach Korrekturen (Freigabe durch Unterschrift des Auftraggebers auf den Entwürfen) und Freigabe durch den Auftraggeber beanstandet werden. Aleweld-PR übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Für die Rechtmäßigkeit und Gesetzeskonformität der Inhalte ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das gilt ebenso für Inhalte (Fotos und Texte) Ihrer Internetseiten. Wir weisen darauf hin, dass nur eine Rechtsberatung Ihnen die Rechtssicherheit über die Inhalte Ihre Drucksachen oder Ihrer Internetseiten bieten kann.
7. Nutzungsrecht
Der Auftraggeber nutzt die von Aleweld-PR erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein. Die von Aleweld-PR entwickelten und programmierten Internetportale und Shopsysteme sind unser Eigentum. Die für einen Kundenauftrag von uns registrierten Internetdomain/s sind Eigentum des Kunden, die daraus entstehende Wartungs- und Bereitstellungspauschale ist jährlich und im voraus fällig. Eine Kündigung ist drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich anzuzeigen.
8. Zusatzbestimmungen
Webpromotions können jederzeit aufgrund des Inhaltes wieder eingestellt werden. Dies betrifft speziell politische, sexuelle oder religiöse Inhalte. Aleweld-PR erteilt keine Garantie auf Listung oder Position in Suchmaschinen. Änderungen, technische Probleme oder Suchmaschinen-Eintragungen des Kunden, haben einen Verfall sämtlicher Gewährleistungen und Garantien zur Folge. Im Zeitrahmen von 3 Monaten wird eine, in einer Suchmaschine nicht gelistete Website erneut durch Aleweld-PR eingetragen, sofern diese den Vorgaben derselbigen entspricht und die Aufnahme kostenlos ist.
9. Konkurrenzklausel
Aleweld-PR akzeptiert keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
10. Gerichtsstand
Für eventuell entstehende Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien als ausschließlichen Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht Gelsenkirchen. Die Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung dieses Vertrages unterliegt deutschem Recht. Nicht anzuwenden sind jedoch internationale Verweisungsnormen.
11. Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein, werden die Vertragsteile einvernehmlich in eine gültige bzw. wirksame Bestimmung ersatzweise festlegen, welche der ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung hat keine Auswirkung auf Gültigkeit bzw. Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung.
12. Referenzen
Der Auftraggeber erteilt Aleweld-PR mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.
13. Wartung
Die Wartung umfasst eine monatliche Kontrolle Ihrer Internetseiten auf Funktionalität.
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